Im Winter wird es schnell glatt und rutschig. Während andere sich in den sonnigen Süden verabschieden, müssen Hausbesitzer und Mieter daheim ihre Pflicht erfüllen: Schnee räumen. Um Unfälle und Schäden zu vermeiden, ist ein zuverlässiger Winterdienst entscheidend. Hier erfahren Sie, wer wann Schnee räumen muss, welche Regeln gelten und wie Sie mit der richtigen Ausrüstung effizient Schnee beseitigen.
Gerade nach einem Sportunfall auf nicht geräumten Gehwegen kann schnell juristischer Ärger entstehen. Bei Neuschnee sollten Sie frühzeitig mit dem Schneeräumen beginnen, um festgetretenen Schnee zu vermeiden.
Laut Straßenreinigungssatzung vieler Städte liegt die Verantwortung für angrenzende Gehwege bei den Hausbesitzern.
So gelingt das Schnee räumen richtig
Zum Winterdienst gehören zwei Maßnahmen: Schnee räumen und Streuen. Die richtige Technik und Ausrüstung erleichtern Ihnen die Arbeit erheblich.
In vielen Regionen ist die Verwendung von Streusalz laut Ordnungsamt eingeschränkt oder verboten. Informieren Sie sich über die geltende Streupflicht.
Wichtige Hinweise zur Winterwartung
Krankheit oder Urlaub befreien nicht von der Pflicht, Schnee zu räumen. Organisieren Sie rechtzeitig Ersatz.
Die Breite des zu räumenden Gehwegs richtet sich nach dem Verkehrsaufkommen – in Städten meist 1–1,5 m.
Auch Fußgänger tragen Verantwortung: Wer bei Glätte mit ungeeignetem Schuhwerk stürzt, trägt eine Mitschuld.
Bei rechtlichen Streitfällen wie Stürzen kann ein Aktenzeichen beim Ordnungsamt oder der Versicherung entscheidend sein.
Ein rechtzeitiger Anlauf am Morgen – vor Arbeitsbeginn – ist essentiell, um der Schneeräumpflicht gerecht zu werden.
Auch Haus- und Wohnungseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, für sichere Wege rund ums Gebäude zu sorgen.
Mit diesen Tipps und Informationen sind Sie bestens vorbereitet, um Ihre Räumpflicht im Winter verantwortungsvoll zu erfüllen.







