Umweltverträglich, effizient, zukunftssicher – das Heizen mit einer Wärmepumpe kann Heizkosten sparen und hat gerade gegenüber Öl- und Gasheizungen viele Vorteile. Einen Haken gibt es trotzdem: Die Anschaffung und die Installation können je nach Modell ziemlich teuer werden. Deshalb gibt es verschiedene Arten der Förderung für die eigene Wärmepumpe – vom Kredit über staatliche Zuschüsse bis hin zu steuerlichen Vorteilen. Auch ein Vergleich der Fördersätze lohnt sich: Je nach Maßnahme und Bundesland unterscheiden sich die Förderhöhen deutlich.
Förderung alternativer Heizsysteme
Auch alternative Heizsysteme wie Hybridheizungen oder Gasbrennwertheizungen können – je nach technischer Auslegung – teilweise gefördert werden. Voraussetzung ist häufig, dass sie in ein klimafreundliches Gesamtkonzept integriert werden oder als Übergangslösung mit erneuerbaren Energien kombiniert sind. Wichtig ist hier die Einhaltung der Effizienzanforderungen und die Nutzung förderfähiger Komponenten. Entsprechende Förderprogramme prüfen unter anderem das BAFA sowie einige Landesförderstellen.
Die Wärmepumpen-Förderung der KfW
Bis vor Kurzem wurde die Förderung für den Einbau von Wärmepumpen bzw. den Heizungstausch noch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt. Seit der am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) müssen diese Zuschüsse jedoch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Wie die Antragstellung funktioniert und was Sie in der Kommunikation mit der KfW beachten müssen, erklären wir Ihnen in der folgenden Kurzanleitung.
Über die genauen Konditionen des Ergänzungskredits für Heizungsförderung informieren Sie sich am besten direkt auf den Infoseiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Auch der Begriff der Förderzusage spielt hierbei eine Rolle: Nur wer keine staatlichen Zuschüsse beantragt hat, kann die steuerliche Förderung nutzen.
Regionale Förderprogramme in der Übersicht
Neben diesen Maßnahmen gibt es auch regionale Förderprogramme. Hier finden Sie alle auf einen Blick:
Berlin (derzeit pausiert): bis zu 25 % der förderfähigen Kosten bzw. maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit.
Voraussetzung: Austausch einer alten Heizung mit einer Wärmepumpe; das neue Heizsystem muss nach dem Einbau optimiert werden (inkl. hydraulischem Abgleich).Bremen: bis zu 60 % der förderfähigen Kosten.
Voraussetzung: Austausch einer Ölheizung mit einer Wärmepumpe.Hamburg: mindestens 3.500 Euro für Luft-Wasser-Wärmepumpen, mindestens 5.000 Euro für Erdwärmepumpen oder alternativ Förderkredite bis 75.000 Euro.
Voraussetzung: Installation einer Erd- oder Grundwasserwärmepumpe im Neubau.Niedersachsen (in bestimmten Gemeinden und Stadtteilen): maximaler Zuschuss in Höhe von 7.250 Euro.
Voraussetzung: Einbau von Wärmepumpen im Neubau und BestandsgebäudenNordrhein-Westfalen: 10 Euro pro Bohrmeter für Erdsonden und 6 Euro pro m² für Kollektoren
Voraussetzungen: Erschließung einer Wärmequelle für eine Erdwärmepumpe bzw. Verlegung von KollektorenRheinland-Pfalz: maximal 100.000 Euro für einen Vier-Personen-Haushalt, zusätzlich 5.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied
Voraussetzung: Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder energetische SanierungSaarland: zinsgünstige Kredite für bis zu 80 % der förderfähigen Kosten (maximal 700.000 Euro).
Voraussetzung: Einbau einer Wärmepumpe bei gleichzeitiger Einhaltung bestimmter EinkommensgrenzenSachsen: Förderbank-Darlehen über mindestens 35.000 Euro.
Voraussetzung: Installation einer Erdwärmepumpe in einem Neubau mit mindestens drei Wohneinheiten.Sachsen-Anhalt: Förderkredit bis zu 50.000 Euro (Mindestdarlehen: 10.000 Euro)
Voraussetzung: Austausch einer alten Heizung mit einer Wärmepumpe; das neue Heizsystem muss nach dem Einbau optimiert werden (inkl. hydraulischem Abgleich).Schleswig-Holstein: Zuschuss bis zu 2.000 Euro (max. 50 % der Gesamtkosten). Antragsteller, die Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, können die doppelte Fördersumme erhalten
Voraussetzung: Der Einbau der Wärmepumpe muss bereits über das BEG EM gefördert werden.
Häufige Fragen zur Förderung von Wärmepumpen
Was gibt es rund um die Förderung von Wärmepumpen noch zu beachten? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.
Wie lange habe ich nach einer Zusage Zeit für den Einbau?
Nach der Zusage Ihres Förderantrags durch die KfW haben Sie 36 Monate Zeit, um die Wärmepumpe einzubauen und die alte Heizung auszutauschen. Überprüfen Sie aber sicherheitshalber die jeweiligen Förderrichtlinien und informieren Sie sich im Notfall auch, ob eine Fristverlängerung beantragt werden kann.
Wann rechnet sich eine Wärmepumpe?
Das kommt auf die Definition an: Für die Umwelt „rechnet“ sich der Einbau einer Wärmepumpe fast immer, weil sie effizienter und klimafreundlicher ist als eine alte Öl- oder Gasheizung. Ob sie sich auch aus finanzieller Sicht lohnt, hängt derweil von mehreren Faktoren ab:
den Kosten der Wärmepumpe
den Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland
dem Wirkungsgrad des Geräts
dem Strompreis
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass sich die Anschaffungskosten für eine Wärmepumpe innerhalb von 10 bis 15 Jahren amortisieren. Im Einzelfall sollte für eine solche Einschätzung jedoch am besten ein Energieberater oder ein Fachinstallateur für Wärmepumpen hinzugezogen werden. Auch das vorhandene Wärmenetz kann eine Rolle spielen – insbesondere, wenn ein Anschluss daran besteht oder geplant ist.
Welche Wärmepumpen werden gefördert?
In Deutschland werden mittlerweile fast alle energieeffizienten und umweltfreundlichen Wärmepumpen gefördert. Dazu zählen Luft-Wasser-Wärmepumpen, Sole-Wasser-Wärmepumpen, Wasser-Wasser-Wärmepumpen und hybride Wärmepumpensysteme. Die Förderungsmöglichkeiten unterscheiden sich mitunter jedoch von Bundesland zu Bundesland. Eine Liste der förderfähigen Wärmepumpenanlagen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Auch Solarthermie- oder Biomasseanlagen können ergänzend zu Wärmepumpen gefördert werden, sofern die technischen Bedingungen erfüllt sind.






