Steingärten sind beliebt, weil sie als pflegeleicht und minimalistisch gelten. Doch sie sind auch unter dem Namen „Gärten des Grauens“ bekannt. In diesem Ratgeber gehen wir darauf ein, wie Steingärten zu diesem Titel gekommen sind und welche ökologischen Auswirkungen die Versiegelung von Flächen haben kann. Gleichzeitig geben wir Ihnen praktische Alternativen zur Steinwüste.
In unserem Ratgeber „Vorgarten: Ideen für einen Steingarten“ erfahren Sie, wie Sie einen ökologisch wertvollen Steingarten anlegen.
Ein Überblick über die neuen Verbote
Viele Bundesländer haben aufgrund der negativen ökologischen Auswirkungen gesetzliche Regelungen gegen die Anlage von Schottergärten eingeführt. Diese Verbote sind in den jeweiligen Landesbauordnungen verankert, die wiederum auf der Musterbauordnung (MBO) des Bundes basieren. § 8 MBO schreibt vor, dass nicht überbaute Flächen bebauter Grundstücke wasseraufnahmefähig und begrünt oder bepflanzt sein müssen.
In den folgenden Bundesländern sind Schottergärten gesetzlich verboten:
In Baden-Württemberg sind Schottergärten laut Naturschutzgesetz verboten, da sie die Erwärmung des Stadtklimas fördern.
In Bremen regelt die Begrünungsortsgesetz Bremen, dass seit 2023 bestehende Schottergärten auf Privatgrundstücken bis Ende 2026 entfernt werden müssen.
In Hamburg schreibt die Hamburgische Bauordnung vor, dass Vorgärten gärtnerisch gestaltet werden müssen – reine Schotterflächen sind somit unzulässig.
Auch in Hessen ist der Einsatz von Schottergärten durch das Hessische Naturschutzgesetz untersagt. Der Schutz der biologischen Vielfalt wird hier als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet.
Niedersachsen beruft sich auf das Niedersächsische Naturschutzgesetz, dem zufolge Schottergärten den Zielen des Naturschutzes widersprechen.
In Nordrhein-Westfalen wurde mit der Landesbauordnung NRW ein explizites Verbot im Jahr 2024 eingeführt. Naturnahe Gärten sollen dort den Klimaschutz und die biologische Artenvielfalt unterstützen.
Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz verbietet Schottergärten, um die Artenvielfalt zu fördern und Biodiversität zu sichern.
Sachsen-Anhalt schreibt laut Bauordnung Sachsen-Anhalt vor, dass unbebaute Grundflächen wasserdurchlässig bleiben oder begrünt bzw. bepflanzt werden müssen.
In Schleswig-Holstein gibt es zwar keine konkrete Vorgabe zur Art der Bepflanzung, laut Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein muss jedoch auf den Flächen Vegetation überwiegen – Schottergärten entsprechen demnach nicht den gesetzlichen Anforderungen.
In den restlichen Bundesländern gibt es noch keine einheitliche Entscheidung bezüglich Schottergärten. Einige Länder ermöglichen lokale Regelungen, die die Anlage von Steingärten einschränken, während andere auf ihre Bauordnungen verweisen. In Bundesländern ohne spezifische Verbote wird die Entscheidung oft den Kommunen überlassen, was zu einer unterschiedlichen Handhabung führen kann.
Bei Missachtung eines Verbots können Bußgelder verhängt und Rückbauanordnungen erteilt werden. Zusätzlich können in einigen Kommunen höhere Abwassergebühren aufgrund verminderter Bodenversickerungsfähigkeit anfallen.
Alternativen zu Schottergärten
Es gibt zahlreiche umweltfreundliche Alternativen zu Schottergärten, die sowohl die Biodiversität fördern als auch optisch ansprechend sind. Hier sind einige Vorschläge, wie Sie Ihren Garten naturnah und lebendig gestalten können:
Welche Pflanzen eignen sich für die Renaturierung?
Für die erfolgreiche Renaturierung eines ehemaligen „Garten des Grauens“ sind einheimische Pflanzenarten besonders wertvoll. Sie sind optimal an die lokalen klimatischen Bedingungen angepasst und unterstützen die biologische Artenvielfalt. Wir zeigen Ihnen geeignete Pflanzen, die Ihrem Garten nicht nur Leben einhauchen, sondern auch wichtige ökologische Funktionen erfüllen:
Zu den Wildblumen zählen Margeriten, die bei Insekten sehr beliebt sind, pflegeleicht und sonnenliebend wachsen. Glockenblumen ziehen Bienen und Schmetterlinge an. Der Wiesen-Salbei stellt Nektar für Bienen und Hummeln zur Verfügung.
Unter den Sträuchern ist der Schlehdorn besonders wertvoll, da er Nahrung und Nistplätze für Vögel bietet. Im Frühjahr trägt er weiße Blüten, im Herbst folgen seine Früchte. Weißdorn ist eine hervorragende Heckenpflanze, die Vögeln Schutz bietet und im Frühjahr sowie Herbst blüht. Der Sanddorn ist für seine nährstoffreichen Beeren bekannt.
Bei den Bäumen bietet der Wildapfel Nahrung für Bienen durch seine Blüten und für Vögel durch seine Früchte. Der Feldahorn wächst kompakt, eignet sich gut als Hecke und bietet Schatten sowie Unterschlupf für Kleintiere. Die Eberesche (Vogelbeere) ist vor allem durch ihre Beeren attraktiv für Vögel.
Auch Bodendecker sind wichtige Elemente im naturnahen Garten. Efeu bietet nicht nur Bodendeckung, sondern auch Nahrung für viele Tiere und ist besonders anpassungsfähig. Die Waldsteinie trägt gelbe Blüten im Frühjahr und ist immergrün. Alpenveilchen blühen sogar unter schwierigen Bedingungen und verändern ihre Blütenfarbe zwischen Herbst und Winter.
Sukkulenten wie Hauswurz und Fetthenne sind pflegeleicht, speichern Wasser und Nährstoffe und eignen sich besonders gut für trockene Standorte. Die Fetthenne ist zudem sehr widerstandsfähig gegenüber Trockenheit.











