Viele Gartenbesitzer träumen von einer Terrassenüberdachung, um auch bei schlechtem Wetter draußen sitzen zu können. Doch spätestens bei der Planung taucht die Frage auf: Brauche ich eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung? Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserem Ratgeber zum Thema.
Größe der Überdachung
Ein wesentliches Kriterium ist die Größe der Terrassenüberdachung. Häufig sind Überdachungen bis zu einer bestimmten Quadratmeterzahl verfahrensfrei. Diese Grenze variiert jedoch je nach Region und Standort. Auch die Tiefe des Daches kann entscheidend sein, denn wenn diese einen bestimmten Wert überschreitet, ist sie genehmigungspflichtig. In der folgenden Übersicht können Sie die Maximalwerte für jedes Bundesland ablesen.
In Baden-Württemberg sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² genehmigungsfrei, eine maximale genehmigungsfreie Tiefe ist nicht angegeben.
In Bayern sind bis zu 30 m² und eine maximale Tiefe von 3 m genehmigungsfrei.
In Berlin sind ebenfalls bis zu 30 m² und 3 m Tiefe genehmigungsfrei.
In Brandenburg sind Terrassenüberdachungen bis 20 m² und bis zu 4 m Tiefe genehmigungsfrei.
In Bremen sind bis zu 30 m² und 3,5 m Tiefe genehmigungsfrei.
In Hamburg gelten bis zu 30 m² und 3 m Tiefe als genehmigungsfrei.
Für Hessen sind weder eine genehmigungsfreie Fläche noch eine maximale genehmigungsfreie Tiefe angegeben.
In Mecklenburg-Vorpommern sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² und 3 m Tiefe genehmigungsfrei.
In Niedersachsen sind bis zu 30 m² genehmigungsfrei, eine maximale Tiefe ist nicht angegeben.
In Nordrhein-Westfalen sind bis zu 30 m² und 4,5 m Tiefe genehmigungsfrei.
In Rheinland-Pfalz sind Terrassenüberdachungen bis 50 m² genehmigungsfrei, eine maximale Tiefe ist nicht angegeben.
Im Saarland sind bis zu 36 m² und 3 m Tiefe genehmigungsfrei.
In Sachsen sind bis zu 50 m² und 3 m Tiefe genehmigungsfrei.
In Sachsen-Anhalt gelten bis zu 30 m² und 3 m Tiefe als genehmigungsfrei.
In Schleswig-Holstein sind bis zu 30 m² und 3 m Tiefe genehmigungsfrei.
In Thüringen sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² und bis zu 4 m Tiefe genehmigungsfrei.
Bitte beachten Sie, dass diese Angaben als allgemeine Richtlinie dienen und es immer ratsam ist, sich bei der örtlichen Baubehörde über die gültigen Bestimmungen zu informieren. In einigen Gemeinden herrschen Sonderregelungen, es gibt Ausnahmen oder es besteht eine Anzeigepflicht.
In den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen wird zudem zwischen „Innenbereich“ und „Außenbereich“ der Gemeinde unterschieden. Dort ist vor allem im Außenbereich eines zusammenhängenden Ortsteils eine Baugenehmigung nötig. Da jede Gemeinde die genauen Grenzen individuell festlegt, sollten Sie sich am besten direkt an Ihrem Wohnort informieren.
Wenn Ihr Haus oder Teile davon unter Denkmalschutz stehen, müssen Sie bei Ihrem Bauvorhaben besonders vorsichtig sein. Erkundigen Sie sich am besten beim örtlichen Bauamt.
In unserem Ratgeber „Terrassenüberdachung selber bauen“ geben wir Ihnen eine Anleitung für den Bau eines Terrassendaches.
Häufige Fragen
In unseren FAQs finden Sie weitere Informationen zur Baugenehmigung von Terrassenüberdachungen.
Wie hoch sind die Kosten für eine Baugenehmigung?
In der Regel liegen die Genehmigungskosten zwischen 60 und 120 Euro, wobei die Beträge durch zusätzliche Verwaltungsgebühren leicht variieren können. Dazu kommen etwaige Nebenkosten, wie zum Beispiel eventuelle Gutachten, professionelle Berechnungen und Nachweise. Lassen Sie die Zustimmung der Nachbarn von einem Notar beglaubigen, kommt noch dessen Honorar hinzu.
Oft wird ein Wert von 0,5 bis 2 Prozent der Gesamtkosten des Projekts herangezogen, den Sie für die Baugenehmigung einkalkulieren sollten.
Wie lange dauert die Genehmigung einer Terrassenüberdachung?
Die Dauer der Genehmigung einer Terrassenüberdachung kann je nach Bundesland und spezifischen Umständen des Bauvorhabens stark variieren. Im Durchschnitt beträgt die Bearbeitungszeit für eine Baugenehmigung etwa 4 Wochen bis 3 Monate.
Faktoren wie die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und die Komplexität des Projekts können die Bearbeitungszeit verlängern oder verkürzen. Generell ist in städtischen Gebieten mit einem höheren Antragsaufkommen und einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen als in ländlichen Gebieten. Auch der Zeitpunkt spielt eine Rolle. Zeiten mit vielen Bauanträgen, wie etwa im Frühjahr, können zu längeren Wartezeiten führen.
Welche Strafen drohen bei einem Bau ohne Genehmigung?
Wenn Sie ein Terrassendach ohne die erforderliche Baugenehmigung errichten, können verschiedene Strafen und Konsequenzen drohen. Hier eine Übersicht der möglichen Sanktionen:
Baustopp: Sofortige Einstellung der Bauarbeiten durch das Bauamt, bis eine nachträgliche Genehmigung eingeholt wird oder der illegale Bau beseitigt ist.
Abrissverfügung: Anordnung zum Abriss der illegal errichteten Struktur auf eigene Kosten.
Bußgelder: Je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes können die Bußgelder im Bereich von mehreren hundert bis zu mehreren tausend Euro liegen.
Zwangsgelder: Befolgen Sie die Abrissverfügung nicht, kann die Baubehörde Zwangsgelder verhängen, um die Durchsetzung zu erzwingen.
Nachträgliche Genehmigungskosten: Die Kosten für die nachträgliche Beantragung der Baugenehmigung können höher sein als die regulären Gebühren.
Strafrechtliche Konsequenzen: In besonders schweren Fällen kann ein ungenehmigter Bau auch strafrechtliche Folgen haben, zum Beispiel bei grober Missachtung der Bauvorschriften oder bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
Haftungsrisiken: Ohne Genehmigung entfällt der Versicherungsschutz im Schadensfall, der Eigentümer haftet persönlich für eventuelle Schäden oder Unfälle.
Es wird daher dringend empfohlen, sich vor dem Bau einer Terrassenüberdachung über die geltenden Vorschriften zu informieren und die erforderliche Genehmigung einzuholen, um Konsequenzen zu vermeiden.





