Möchten Sie ein Gewächshaus, einen Geräteschuppen oder eine Gartenlaube bauen? Hier erfahren Sie, unter welchen Umständen Sie Ihr Gartenhaus genehmigungsfrei bauen dürfen. Außerdem beantworten wir Ihnen wichtige Fragen zum Beantragen einer Baugenehmigung sowie zu den Abstandsregeln, die beim Bau zu beachten sind.

Bundeslandspezifische Vorschriften

Jedes Bundesland hat eine eigene Landesbauordnung (LBO), in der die Bestimmungen zu genehmigungsfreien Bauvorhaben festgehalten sind. Um sicher herauszufinden, ob Sie für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung benötigen, können Sie eine Bauvoranfrage bzw. einen Antrag auf Bauvorbescheid beim Bauamt stellen.


Alternativ haben wir Ihnen im folgenden Abschnitt eine grobe Übersicht erstellt, an der Sie sich orientieren können. Hier können Sie sehen, welche Größe Ihr Gartenhaus ohne Baugenehmigung in den jeweiligen Bundesländern haben darf und welche Anforderungen darüber hinaus erfüllt werden müssen:

  • In Bayern sind keine weiteren baulichen Einschränkungen vorgesehen. Gartenhäuser dürfen hier genehmigungsfrei errichtet werden, solange der maximale Brutto-Rauminhalt von 75 m³ nicht überschritten wird.

  • In Sachsen ist ebenfalls ein genehmigungsfreier Bau bis zu 75 m³ möglich. Voraussetzung ist, dass das Gartenhaus eingeschossig ausgeführt wird.

  • In Brandenburg und Nordrhein-Westfalen darf das Gartenhaus ebenfalls bis zu 75 m³ groß sein. Zusätzlich gilt, dass keine Aufenthaltsräume, keine Toiletten und keine Feuerstätten vorhanden sein dürfen.

  • In Rheinland-Pfalz liegt die zulässige Grenze bei 50 m³. Auch hier sind Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten nicht erlaubt. Zudem gilt diese Regelung nicht für Gebäude in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern.

  • In Baden-Württemberg und Niedersachsen ist ein genehmigungsfreier Bau bis zu einem Brutto-Rauminhalt von 40 m³ möglich, sofern keine Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten eingeplant sind.

  • In Hamburg darf das Gartenhaus maximal 30 m³ groß sein. Es muss eingeschossig errichtet werden, darf keine Aufenthaltsräume enthalten und ist nur einmal pro zugehörigem Hauptgebäude zulässig.

  • In Hessen und Schleswig-Holstein sind Gartenhäuser bis zu einer Größe von 30 m³ genehmigungsfrei, wenn sie keine Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten beinhalten.

  • In Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Thüringen und Sachsen-Anhalt sind genehmigungsfreie Gartenhäuser bis zu 10 m³ Brutto-Rauminhalt erlaubt, sofern sie eingeschossig ausgeführt werden.

  • In Bremen gelten zwei unterschiedliche Regelungen: Eingeschossige Gartenhäuser dürfen bis zu 10 m³ groß sein. Für Gartengerätehäuser ist eine maximale Brutto-Grundfläche von 12 m² zulässig.


Die Angaben beziehen sich ausschließlich auf Gebäude im Innenbereich.

Häufige Fragen

Beim Bau eines Gartenhauses tauchen viele Fragen auf – von der richtigen Antragstellung bis hin zu geltenden Abstandsregelungen. In diesem Abschnitt beantworten wir die häufigsten Fragen rund um das Thema Gartenhaus Baugenehmigung. So wissen Sie genau, worauf Sie achten müssen, um Ihr Bauvorhaben korrekt und rechtssicher umzusetzen.

Wie stellt man den Bauantrag?

Mit einem Bauantrag stellen Sie einen Antrag auf die Erteilung einer Baugenehmigung. Neben dem eigentlichen Bauantrag sind eine Reihe weiterer Unterlagen einzureichen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • ein Auszug aus der Flurkarte und dem Lageplan

  • die Bauzeichnungen

  • die Bau- und Betriebsbeschreibung

  • die Nachweise über die Statik und den Brandschutz


Genaue Angaben zu allen geforderten Unterlagen finden Sie in der gültigen Bauverfahrensverordnung bzw. Bauvorlagenverordnung Ihres jeweiligen Bundeslandes.
Wichtig beim Stellen eines Bauantrags ist auch, dass Sie die anfallenden Kosten sowie die Bearbeitungszeit berücksichtigen. Die Kosten für einen Bauantrag belaufen sich in der Regel auf 0,5 % bis 1 % der Bausumme. Die Bearbeitungszeit liegt üblicherweise zwischen zwei Wochen und vier Monaten.
Unbedingt beachten: Eine Baugenehmigung ist nicht unbegrenzt gültig. In der Regel verfällt sie nach 2 bis 3 Jahren.

Welche Abstandsregelungen gelten für Gartenhäuser?

Beim Bau eines Gebäudes sind in der Regel Abstandsflächen einzuhalten. So beträgt der vorgeschriebene Abstand zur Grundstücksgrenze in den meisten Bundesländern mindestens 3 m.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie jedoch Gebäude wie Gartenhäuser auch direkt an der Grundstücksgrenze errichten. Das ist unter folgenden Bedingungen der Fall:

  • Das Gebäude besitzt weder eine Feuerstätte noch einen Aufenthaltsraum.

  • Die Wand an der Grundstücksgrenze ist nicht höher als 3 m.

  • Die Länge der Wand an der Grundstücksgrenze beträgt nicht mehr als 9 m.


Zu diesen übergeordneten Bestimmungen haben einige Bundesländer eigene Einschränkungen und Ausnahmen hinzugefügt. Genaue Angaben hierzu finden Sie in §6 der jeweiligen Bauordnung. Wichtig ist zudem, dass Sie Bauten an der Grundstücksgrenze mit Ihrem Nachbarn besprechen. So lassen sich Streitigkeiten über den Standort vorab verhindern.

Was muss beachtet werden, wenn das Gartenhaus als Wohnraum genutzt wird?

Nutzen Sie Ihr Gartenhaus als Wohnraum oder Aufenthaltsraum, ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Welche Anforderungen ein Raum erfüllen muss, um als Aufenthaltsraum zu gelten, unterscheidet sich von Ort zu Ort. Allgemein gilt jedoch, dass ein Wohnraum …

  • … über eine lichte Raumhöhe von 230 bis 250 cm verfügt.

  • … eine Mindestgröße von 8 bis 12 m² aufweist.

  • … Einrichtungen wie Feuerstätten, Heizungen, Bäder, WCs oder Schlafmöglichkeiten beherbergt.


Ein Raum, in dem Sie sich längere Zeit aufhalten, wie beispielsweise ein Hobbyraum, muss demnach nicht zwingend als Aufenthaltsraum im rechtlichen Sinne gelten.

Gelten für Gerätehäuser die gleichen Richtlinien?

Ja, in der Regel gelten für Gerätehäuser und Geräteschuppen die gleichen Richtlinien wie für Gartenhäuser. In manchen Landesbauordnungen ist jedoch für Gerätehäuser eine andere Maximalgröße festgelegt. So liegt die maximale Brutto-Grundfläche in Bremen für Gerätehäuser bei 12 m², während sie für andere genehmigungsfreie Bauten bei 10 m² liegt.