Alles rund um die Entsorgung auf einen Blick

Batterien, Akkus, Altöl, Elektrogeräte: All diese Produkte gehören nicht in den Hausmüll. Wir erklären Ihnen, was Sie wissen müssen und welche Services für die korrekte Entsorgung für Sie bereitstehen.

Entsorgung von Altöl

Händler sind verpflichtet, beim Verkauf von Motor- oder Getriebeöl auf Wunsch des Kunden Altöl in der jeweils gleichen Menge kostenfrei zurückzunehmen.


Beim Kauf von Öl in einem BAUHAUS-Fachcentren (Übersicht im Internet unter www.bauhaus.info/fachcentren) können Sie Altöl dort in entsprechender Menge innerhalb der Öffnungszeiten kostenlos zurückgeben. Wenn Sie Öl auf unserer Internetplattform www.bauhaus.info gekauft haben, können Sie das Altöl alternativ auch an die Versandadresse des Händlers zurücksenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihr Altöl an einer kommunalen Sammelstelle zu abzugeben.

Entsorgung von PU-Schaumdosen

Bauschaum besteht aus einem Polyurethan-Gemisch und kann im ausgehärteten Zustand ganz normal im Hausmüll entsorgt werden. Die leeren PU-Schaumdosen unterliegen hingegen besonderen gesetzlichen Vorgaben.


PU-Schaumdosen sind als Sonderabfall eingestuft und dürfen nicht in Restmüll, Gelber Tonne/Gelbem Sack, Weißblech- oder Baumischcontainer entsorgt werden.


Händler sind verpflichtet, restentleerte PU-Schaumdosen zurückzunehmen. Die restentleerten PU-Schaumdosen können sie beim Händler, in einer PDR-Sammelstelle sowie bei kommunalen Annahmestellen zurückgeben.



PDR Sammelstellen finden sie hier >>