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    Allgemeine Vertragsbedingungen PLUS CARD

    Die BAUHAUS Gesellschaften in Deutschland (vgl. www.bauhaus.info/gesellschaften) – im Folgenden BAUHAUS genannt - gewähren dem Unternehmer (Kunde) auf alle im Vertragszeitraum von jeweils 12 Monaten mit der BAUHAUS PLUS CARD Hauptkarte und allen Zusatzkarten getätigten Warenumsätze einen nachträglichen Bonus von 10%, falls der Gesamtumsatz in dieser Zeit 5.000 Euro erreicht.


    Der Unternehmer legt bei Antragstellung einen Gewerbeausweis, einen Handelsregisterauszug oder einen anderweitigen geeigneten Nachweis über sein Gewerbe bzw. seine freiberufliche Tätigkeit vor und verpflichtet sich, BAUHAUS eine Änderung oder eine Aufgabe seines Unternehmens unverzüglich mitzuteilen. Der umseitige Antrag wird von BAUHAUS mit Übersendung der BAUHAUS PLUS CARD angenommen. Bei Antragsabgabe erhält der Unternehmer eine Sofortkarte, damit Umsätze bis zum Erhalt der Originalkarte berücksichtigt werden können. Der Kauf auf Rechnung ist mit der Sofortkarte nicht möglich.


    Die mit der Plus Card erworbenen Produkte dürfen nicht für den gewerblichen Wiederverkauf verwendet werden.


    Umsätze mit Gaslieferungen, Dienstleistungen, Kauf von Geschenkgutscheinen, rabattierten Produkten, bei Inanspruchnahme der Tiefpreisgarantie und Umsätze mit Produkten die folgenden Hinweis tragen „Dieses Produkt ist von der BAUHAUS PLUS CARD Bonifizierung ausgenommen“, sind von der Bonifizierung ausgenommen. Voraussetzung für eine Bonifizierung ist die Vorlage der BAUHAUS PLUS CARD oder einer Zusatzkarte an der Kasse bzw. bei der Bestellung oder die Angabe der BAUHAUS PLUS CARD Nummer im BAUHAUS Online-Shop oder bei der Telefon- bzw. Faxbestellung. Eine Nachbuchung ist leider nicht möglich. Umsätze durch Nichtberechtigte werden nicht bonifiziert.


    Die Rückvergütung des Bonus erfolgt nach Ablauf der Vertragslaufzeit von 12 Monaten auf Basis des Nettoumsatzes zzgl. ggfs. MwSt. Hierzu erhält der Kunde automatisch eine Bonusabrechnung zur Prüfung, soweit der Kunde oder ein Zusatzkarteninhaber in dieser Zeit bonifizierte Umsätze getätigt hat. Der darin enthaltene Bonusbetrag gilt vom Kunden als anerkannt, wenn er der Abrechnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt gegenüber BAUHAUS PLUS CARD in Textform widerspricht. Anschließend wird der Bonusbetrag auf das umseitig angegebene Konto ausgezahlt. Der Bonusanspruch verjährt in zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung. Für die Einkäufe gelten im Übrigen die BAUHAUS Verkaufs- und Lieferbedingungen. BAUHAUS behält sich das Eigentum an den gekauften Produkten bis zur vollständigen Bezahlung ausdrücklich vor. Der Kunde erhält während der Vertragslaufzeit von 12 Monaten kostenfrei zwei Kontoauszüge mit dem Stand seiner Abrechnungsdaten zugesandt. Weitere Kontoauszüge kann der Kunde jederzeit gegen eine Gebühr von jeweils Euro 3,00 beantragen (Tel.: +49 621 3905 1111), die mit dem Guthaben verrechnet wird. Adressänderungen und Änderungen der Bankverbindung sind unverzüglich in Textform BAUHAUS mitzuteilen an:


    BAUHAUS AG, Kartenservice,
    Postfach 13 21, 90003 Nürnberg,
    E-Mail: [email protected]


    Kauf auf Rechnung wird Kunden bei Erteilung einer Einzugsermächtigung betreffend eines Kundenkontos bei einem deutschen Bankinstitut nach einer positiven Bonitätsprüfung gewährt. Die Bonität des Kunden bestimmt das Verfügungslimit, bis zu dessen Höhe der Kunde Kauf auf Rechnung über seine Haupt- und Zusatzkarte tätigen kann. Soweit fällige Rechnungen nicht fristgerecht ausgeglichen werden, erfolgt eine automatisierte Sperrung aller Haupt- und Zusatzkarten des Kunden. Kauf auf Rechnung ist dann nicht mehr möglich.


    Die BAUHAUS PLUS CARD ist Eigentum von BAUHAUS und ist sorgfältig zu verwahren. BAUHAUS behält sich das Recht vor, die Karte jederzeit einzuziehen und die Bonusabwicklung auf ein anderes System umzustellen. Der Bonusvertrag und die Bonushöhe bleiben hiervon unberührt. Die BAUHAUS PLUS CARD und ausgegebene Zusatzkarten für weitere einkaufsberechtigte Personen sind nicht auf andere Personen übertragbar und dürfen nur für Einkäufe des Unternehmens des Hauptkarteninhabers genutzt werden. BAUHAUS bleibt es vorbehalten, die Vorlage des Personalausweises zur Identifizierung des Kartenbesitzers zu verlangen.


    Inhaber von Zusatzkarten sind berechtigt, im Namen und auf Rechnung der Hauptkarteninhaber die mit der Karte gekauften Produkte zurückzugeben und den Kaufpreis entgegen zu nehmen. Bei Karten mit Rechnungsfunktion erfolgt die Erstattung durch Gutschrift auf das angegebene Kundenkonto.


    Ein Verlust der BAUHAUS PLUS CARD ist BAUHAUS unverzüglich anzuzeigen, ebenso ein Wechsel der einkaufsberechtigten Personen, für welche Zusatzkarten ausgestellt wurden. Bei Kartenverlust wird diese gesperrt und eine neue Karte ausgestellt. Der Kunde kann für alle Umsätze, die mit den an ihn ausgegebenen Karten vom Verlust bis zur Verlustmeldung getätigt wurden, keine Bonusforderungen gegen BAUHAUS geltend machen. In diesem Fall haftet der Kunde für die Kaufpreisforderung der BAUHAUS Gesellschaft. BAUHAUS haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Aufbewahrung oder verspätete Verlustmeldung durch den Kunden verursacht werden.


    Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Falls der Kunde oder ein Berechtigter einer Zusatzkarte vorsätzlich oder fahrlässig die BAUHAUS PLUS CARD bzw. die BAUHAUS PLUS CARD-Nummer betreffend Umsätzen Dritter oder nicht bonusberechtigter Umsätze einsetzt oder falls sich diese wegen Eigentumsdelikten zu Lasten einer BAUHAUS Gesellschaft strafbar machen, steht BAUHAUS das Recht zur fristlosen Kündigung des BAUHAUS PLUS CARD-Vertrages zu. Die Haftung der BAUHAUS Gesellschaften ist auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verstoß gegen vertragswesentliche Pflichten beschränkt, soweit sich die Ansprüche nicht auf Personenschäden oder Produkthaftungsansprüche beziehen.


    Der Bonusvertrag ist auf maximal zwölf Monate befristet und verlängert sich danach jeweils automatisch um weitere 12 Monate (Abrechnungszeitraum), wenn er nicht vorher von einem der Parteien unter Einhaltung der Frist von einem Monat gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Insbesondere ist BAUHAUS berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet und auch nach Mahnung in Textform und Fristsetzung eine offene Forderung nicht ausgleicht. Bei Vertragsende ist der Kunde verpflichtet, die BAUHAUS PLUS CARD und die Zusatzkarten an BAUHAUS zurückzugeben. BAUHAUS ist berechtigt, die Allgemeinen Vertragsbedingungen BAUHAUS PLUS CARD jederzeit zu ändern. Die Änderung wird mit Zugang beim Kunden wirksam. Dem Kunden steht in diesem Falle ein Kündigungsrecht zu, das er innerhalb von einem Monat ab Zugang der Mitteilung in Textform ausüben kann.


    Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.bauhaus.info/datenschutz oder Sie erhalten diese bei Ihrem Fachberater in Ihrem BAUHAUS Fachcentrum oder unter Tel. +49 621 3905 1111.


    Stand: 01.06.2022