Leistungsaufnahme: 800 W
Der Envertech EVT800-R ist ein kompakter und effizienter Mikro-Wechselrichter , entwickelt für Solaranlagen mit einer maximalen Ausgangsleistung von 800 Watt . Dank seiner MPPT-Technologie (Maximum Power Point Tracking) maximiert er die Energieausbeute, indem er kontinuierlich die optimale Leistung der Solarmodule sicherstellt. Der EVT800-R unterstützt Eingangsspannungen von 22-60V DC und liefert eine Ausgangsspannung von 230V AC bei einer Frequenz von 50/60 Hz, was ihn ideal für verschiedene Anwendungen macht.
Mit seiner robusten Bauweise und Schutzklasse IP67 eignet sich der EVT800-R für Installationen im Innen- und Außenbereich. Die einfache Plug-and-Play-Installation spart Zeit und Aufwand, während die integrierte WiFi-Überwachung eine einfache Überprüfung der Systemleistung in Echtzeit über mobile Apps oder Webbrowser ermöglicht. Der Envertech EVT800-R ist außerdem modular erweiterbar, sodass sich zusätzliche Module problemlos in bestehende Systeme integrieren lassen. So bleibt Ihre PV-Anlage flexibel und zukunftssicher!
Hinweis: Bitte denken Sie daran, dass das Anschlusskabel für die Steckdose nicht im Lieferumfang enthalten ist. Bitte bestellen Sie dieses separat.
Der angegebene Endpreis enthält bereits 0 % MwSt. gemäß § 12 Abs. 3 UStG. Ein Kauf mit regulärem Mehrwertsteuersatz (19 %) ist über den Webshop aktuell nicht möglich.
Envertech ist seit 2015 ein Pionier in der Entwicklung von Mikro-Wechselrichtern. Wir sind davon überzeugt, dass Solarenergie zuverlässig, benutzerfreundlich und für jedermann erschwinglich sein sollte.
Im letzten Jahrzehnt haben wir eng mit unseren Partnern zusammengearbeitet, um ein erstklassiges Produkt zu entwickeln, das Ihnen hilft, das Beste aus Ihrer Investition in Solarmodule herauszuholen.
Unsere Mikro-Wechselrichter sind nicht nur hocheffizient, sondern auch einfach zu bedienen und äußerst anpassungsfähig, und das zu einem fairen Preis. Mit Hauptsitzen in China und Europa liefern wir weltweit herausragende Solarlösungen.
Erklärung zum umsatzsteuerfreien Erwerb nach § 12 Abs. 3 UStG