Schimmel an der Wand ist nicht nur ein optisches Problem, sondern kann auch Ihre Gesundheit gefährden. Wichtig ist, schnell zu handeln, um den Schaden einzugrenzen und die Ursache zu beseitigen. Besonders wichtig ist dabei die Wahl des richtigen Schimmelentferners – ein gründlicher Schimmeltest kann helfen, das Ausmaß des Befalls besser einzuschätzen.

Häufige Fragen

Lesen Sie weitere Informationen und hilfreiche Tipps zum Entfernen von Schimmel an der Wand in unseren FAQs.

Wie gefährlich ist Schimmel an der Wand?

Schimmelpilze an der Wand können gesundheitsgefährdend sein, besonders wenn sie über längere Zeiträume hinweg unentdeckt bleiben. Die Schimmelsporen können in die Luft gelangen und beim Einatmen allergische Reaktionen oder Atemwegsprobleme wie Husten, Asthma oder eine laufende Nase verursachen. Bei empfindlichen Personen, wie Kindern, älteren Menschen oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem, kann Schimmel zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen führen. Einige Schimmelarten produzieren zudem Mykotoxine, die giftig wirken und langfristig das Immunsystem schädigen. Daher ist es wichtig, Schimmelbefall frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

Wie kann man Schimmel an den Wänden vorbeugen?

Schimmel entsteht meist durch eine Kombination aus Feuchtigkeit und unzureichender Belüftung. Mit ein paar einfachen Maßnahmen können Sie das Risiko deutlich reduzieren und ein gesundes Wohnklima schaffen:

  • Gleichmäßige Raumtemperatur halten: Vermeiden Sie starke Temperaturschwankungen in den Räumen, um Kondensation an kalten Oberflächen zu verhindern.

  • Luftfeuchtigkeit kontrollieren: Eine relative Luftfeuchtigkeit von 40 bis 60 Prozent ist optimal. Nutzen Sie bei Bedarf ein Feuchtigkeitsmessgerät zur Überwachung.
    Insbesondere im Schlafzimmer kann eine dauerhaft zu hohe Luftfeuchtigkeit zur Schimmelbildung führen – hier hilft regelmäßiges Lüften sowie ein Luftentfeuchter.

  • Möbel richtig platzieren: Stellen Sie Möbel mit ausreichend Abstand (mindestens 5 cm) von Außenwänden, damit die Luft zirkulieren kann.

  • Wärmebrücken vermeiden: Sorgen Sie für eine gute Dämmung, um kalte Stellen an Wänden und Fenstern zu vermeiden.

  • Feuchtigkeitsquellen minimieren: Entfernen Sie regelmäßig stehendes Wasser, z. B. in Badezimmern, und trocknen Sie nasse Wäsche außerhalb der Wohnräume.

  • Regelmäßig lüften: Lüften Sie mehrmals täglich für ein paar Minuten, um die Feuchtigkeit aus den Räumen zu transportieren. Je nach Jahreszeit gelten dabei folgende Empfehlungen:

    • Sommer: 2-3 Mal täglich lüften, idealerweise morgens und abends, wenn die Luft kühler ist. Die Lüftungsdauer sollte in etwa 15 bis 30 Minuten betragen, alternativ kann auch über Nacht gelüftet werden. 

    • Herbst & Frühjahr: Mindestens 3 Mal täglich lüften. Eine Lüftungsdauer von 10 bis 15 Minuten ist ausreichend. 

    • Winter: 3-4 Mal täglich, gerne auch häufiger stoßlüften. Bereits 5 bis 10 Minuten reichen aus, um effektiv zu lüften.

 

Wann ist eine Mietminderung bei Schimmelbefall an den Wänden möglich?

Eine Mietminderung wegen Schimmel ist möglich, wenn der Schimmel einen Mangel darstellt und die Wohnqualität erheblich einschränkt. Dabei sind folgende Punkte wichtig:

  • Schimmel als Mangel: Im Mietrecht gilt Schimmel als Mangel. Schon die Gefahr, dass Feuchtigkeit Schäden verursachen könnte, reicht aus, um von einem Mangel zu sprechen.

  • Pflichten des Mieters: Mieterinnen und Mieter müssen die Wohnung richtig heizen und lüften. Dazu gehört tägliches Stoßlüften für 10–15 Minuten, morgens, abends und nach dem Kochen oder Duschen.

  • Meldepflicht: Schimmel muss sofort dem Vermieter bzw. der Vermieterin gemeldet werden, zusammen mit einer Frist zur Beseitigung. Ohne diese Meldung kann keine Mietminderung verlangt werden.

  • Ursachenklärung: Die Ursache für den Schimmel ist entscheidend: Liegt sie an Baumängeln wie schlechter Dämmung oder Wärmebrücken, ist der Vermieter verantwortlich. Entsteht der Schimmel durch falsches Heizen oder Lüften, trägt der Mieter die Verantwortung, und eine Mietminderung ist ausgeschlossen.

Für eine Mietminderung braucht es klare Beweise für den Mangel und dessen Ursache. Ist der Vermieter schuld, kann die Miete gemindert werden. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung und wird als Prozentsatz der Miete berechnet. Eine rechtliche Beratung kann helfen, die Chancen und die Höhe der Minderung einzuschätzen.