Den Traum vom schönen, gemütlichen und rundum modernen Altbau: in Deutschland träumen ihn scheinbar ganz schön viele Menschen. Nicht umsonst macht die Altbausanierung hierzulande mittlerweile mehr als die Hälfte des jährlichen Bauvolumens aus. Das können sich viele Privatleute vor allem dank der umfassenden staatlichen Förderung beim Sanieren von Altbauten leisten.
Energetische Sanierung vs. kosmetische Sanierung
Grundsätzlich lässt sich die Sanierung von Altbauten in zwei verschiedene Bereiche unterteilen: in die energetische und in die kosmetische Sanierung. Die grundlegenden Unterschiede zwischen diesen beiden Sanierungsarten haben wir hier einmal kurz für Sie zusammengefasst:
In der Regel gehen die kosmetische und die energetische Sanierung Hand in Hand. Immerhin liegt den meisten Haus- und Wohnungsbesitzern sowohl das äußere Erscheinungsbild als auch die Funktionalität der Immobilie am Herzen. Grundsätzlich sollte für alle, die bei der Sanierung auf das Geld achten, jedoch vor allem die energetische Sanierung im Fokus stehen. Durch die richtigen Baumaßnahmen lassen sich so nämlich mittel- und langfristig enorme Kosten sparen, während bei rein optischen Anpassungen mit keiner Amortisierung der Investitionskosten zu rechnen ist.
Kosten der Sanierung eines Altbaus
Bei der Sanierung eines Altbaus kommen je nach Umfang und Komplexität der Arbeiten eine ganze Reihe von Kostenpunkten auf Sie zu. Experten veranschlagen in diesem Bereich je nach Baujahr des Gebäudes und der Instandhaltung der Immobilie Summen zwischen 400 Euro und 1.000 Euro pro Quadratmeter. Als ungefähre Orientierung haben wir hier für Sie die wichtigsten Kostenfaktoren und Preisspannen zusammengefasst:
Eine genauere Kostenschätzung kann in der Regel trotzdem nur von einem Spezialisten angefertigt werden. Denn ohne einen Altbau persönlich unter die Lupe zu nehmen, bleiben die meisten Angaben in diesem Bereich rein theoretischer Natur. Wichtig ist deshalb umso mehr, dass Sie bei einem Sanierungsvorhaben einen Puffer einplanen, um etwaige Mehrkosten aufzufangen. Zudem lohnt es sich auch, einen etwas kleineren Plan B in der Tasche zu haben, falls Plan A sich als zu kostspielig entpuppt.
Übersicht der Fördermaßnahmen und Förderprogramme
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet verschiedene Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Dabei kann man schnell den Überblick verlieren. Hier haben wir deshalb die wichtigsten Förderprogramme für Sie zusammengefasst:
BAFA BEG EM: Über das BAFA BEG EM werden Maßnahmen wie Dämmung, Dachdämmung oder der Austausch von Fenstern gefördert. Dabei kann ein Zuschuss von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt werden, inklusive eines iSFP-Bonus von 5 Prozent. Die maximal förderfähigen Kosten betragen 60.000 Euro, sodass der Zuschuss bis zu 12.000 Euro betragen kann.
KfW-Programm 458: Im Rahmen des KfW-Programms 458 wird der Einbau einer neuen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien – etwa eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe – gefördert. Hier kann ein Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gewährt werden. Die maximal förderfähigen Kosten betragen 30.000 Euro, sodass der Zuschuss bis zu 21.000 Euro betragen kann.
KfW-Programm 358: Das KfW-Programm 358 fördert alle Einzelmaßnahmen nach den BEG-Richtlinien. Die maximale Kreditsumme beträgt 120.000 Euro. Unter Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen ist zusätzlich eine Zinsvergünstigung möglich.
KfW-Programm 261: Wer eine umfassende Sanierung zum KfW-Effizienzhaus-Standard plant, kann das KfW-Programm 261 nutzen. Hierbei wird ein Kredit inklusive Tilgungszuschuss von bis zu 150.000 Euro gewährt.
Förderungen dieser Art kommen grundsätzlich für alle Bürgerinnen und Bürger infrage. Bei den Beantragenden muss es sich allerdings um die Eigentümer der Immobilie handeln. Mieterinnen und Mieter sind dementsprechend nicht antrags- oder förderberechtigt. Auch Betriebe, Kommunen und gemeinnützige Einrichtungen können einen entsprechenden Antrag stellen und auch verschiedene Förderungsmodelle miteinander kombinieren.
Seit 2024 kann ein Förderungsantrag nur gestellt werden, wenn bereits das Angebot eines Fachbetriebs vorliegt und angenommen wurde. Das Angebot muss zur Bedingung haben, dass es erst mit der Bewilligung des Förderungsantrags gültig ist. Wird dieser angenommen, dann müssen die Sanierungsarbeiten innerhalb von 36 Monaten umgesetzt werden.
Häufig gestellte Fragen
Was gibt es rund um die Förderung der Altbausanierung noch zu beachten? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
In der Regel muss ein Gebäude mindestens 5 Jahre alt und die Sanierungsmaßnahme im Rahmen der existierenden Gesetzgebung energetisch sinnvoll sein, damit sie förderungsfähig ist. Zudem muss in Programmen wie dem KfW 261 im Zuge der Sanierung ein bestimmter Effizienzstandard erreicht werden. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Sanierungsarbeiten von einem Fachbetrieb durchgeführt werden müssen und ein entsprechendes Angebot eingeholt und angenommen werden muss.
Kann auch die Innendämmung eines denkmalgeschützten?
Ja, die Förderung von Sanierungsmaßnahmen in denkmalgeschützten Gebäuden ist jedoch oft beschränkt und an spezielle Auflagen gebunden. Infrage kommen hier verschiedene Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Bundesländer, die in der Regel zwischen 20 und 30 Prozent der förderfähigen Kosten decken. In jedem Fall werden die Sanierungsarbeiten jedoch eng mit dem Denkmalschutz abgesprochen werden müssen.
Können auch die Kosten für einen Energieberater bezuschusst werden?
Ja, im Rahmen der sogenannten Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) können auch von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert werden. In der Regel werden hier bis zu 50 Prozent der Beratungskosten bezuschusst. Für Ein- und Zweifamilienhäuser darf der Zuschuss bei maximal 650 Euro liegen, bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten wiederum bei bis zu 850 Euro.





