Ihre Türen sollen wieder wie neu aussehen – ohne dass Sie dafür einen Handwerker beauftragen und womöglich lange warten müssen? Sie möchten zum Beispiel eine alte Holztür aufarbeiten, anstatt sie ganz auszutauschen? Kein Problem: Mit dieser Anleitung können Sie ganz einfach selbst eine Tür renovieren – und so den Charakter Ihres Zuhauses bewahren, die Umwelt schonen und bares Geld sparen. Unsere BAUHAUS-Fachleute zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie von der Vorbereitung über das richtige Werkzeug bis zur fertigen Montage Ihre Türen erneuern. Legen Sie noch heute los und verleihen Sie Ihren Türen neuen Glanz!
Häufige Fragen zum Thema Tür renovieren
Unsere BAUHAUS-Fachleute beantworten Fragen, die viele Kunden rund um die Renovierung von Türen stellen.
Was kostet es, eine Tür zu renovieren?
Wenn Sie eine Tür renovieren möchten, können die Kosten stark variieren – je nach Zustand der Tür. Eine Lackierung oder Reparatur wie das Beheben von Kratzern kostet Sie schon einige hundert Euro, eine Tür komplett auszutauschen dagegen auch über 1.000 Euro. Günstiger wird es, wenn Sie selbst Ihre alten Türen aufarbeiten: Für Schleifpapier und Lack zahlen Sie etwa 30 bis 50 Euro, für neue Beschläge rund 20 bis 50 Euro. Daher empfehlen wir Ihnen besonders bei kleineren Makeln, selbst Hand anzulegen.
Kann man Türen ohne Schleifen streichen?
Sie können eine Tür auch ohne Schleifen streichen, wenn die Oberfläche glatt und unbeschädigt und der Lack noch intakt ist. Hier reicht es, die Tür gründlich zu reinigen und Haftgrund aufzutragen. Bei Türen mit starken Kratzern oder alter Farbe empfehlen unsere Fachleute Ihnen unbedingt, die Türen auch abzuschleifen: So haftet der Lack besser und die Oberfläche wird wieder gleichmäßig. Wenn Sie Ihre Tür renovieren, prüfen Sie den Zustand vorher genau.
Wer muss in einer Mietwohnung die Türen renovieren?
In einer Mietwohnung müssen Sie nur dann eine Tür renovieren, wenn eine normale Abnutzung vorliegt und im Mietvertrag Schönheitsreparaturen vereinbart sind. Darunter fallen zum Beispiel kleinere Kratzer oder Farbverluste. Auch Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch müssen Sie als Mieter beheben. Größere Reparaturen oder der Austausch der Türen dagegen sind Sache des Vermieters.
Beim Versicherungsanbieter ARAG erfahren Sie mehr über Ihre Rechte und Pflichten als Mieter bei Reparaturen.









