
6 kW, Raumheizvermögen: 165 m³, Material Verkleidung: Stahl, Grau
Der Kaminofen Tiamo Ex von Hark vereint moderne Formen und Innovation. Optimal gliedert er sich in Wohnbereiche ein und füllt diese mit dem warmen, erholsamen Licht des Feuers. Die entstehende Wohlfühlatmosphäre kann durch die große Sichtscheibe ausgiebig genossen werden. Das Anheizen und der Abbrand gestalten sich mit der 3 in 1 Komfortregelung leicht und problemlos. Es besteht die Möglichkeit der externen Verbrennungsluftzufuhr , wodurch keine warme Raumluft verwendet und weniger gelüftet werden muss. Zudem ist der Ofen für den 24h Dauerbetrieb geeignet und gewährleistet somit langes, effizientes Heizen. Im Feuerraum des Ofens findet Scheitholz bis zu einer Länge von 30 cm Platz. Der Kaminofen kann mit Scheitholz, Holz- und Braunkohlebriketts in Betrieb genommen werden 3 unterschiedlichen Ausführungen erhältlich.
Mit der Scheibenspülung bleibt die Scheibe des Kaminofens einwandfrei sauber. Die Spülung gleitet an der Scheibe entlang und legt dabei einen Schutzfilm über das Glas. Dieser Film hält Schmutzpartikel und Ruß davon ab, sich an der Scheibe festzusetzen. Dadurch werden faszinierende Feuererlebnisse und eine klare Sicht garantiert.
Vor dem Anschluss der Feuerstelle ist in jedem Fall der zuständige Bezirks-Schornsteinfegermeister zu Rate zu ziehen, Lassen Sie Ihren Schornstein vor dem Einbau der Feuerstelle auf Verwendbarkeit prüfen, Lassen Sie die Feuerstelle vor der ersten Befeuerung durch den Bezirksschornsteinfegermeister abnehmen, Beachten Sie grundsätzlich die Bedienungs- und Aufstellanleitungen und wahren Sie die erforderlichen Sicherheitsabstände.
Kaminöfen müssen ab dem 31. Dezember 2024 die vorgegebenen Grenzwerte für Emissionen einhalten, insbesondere für Kohlenmonoxid und Feinstaub. Die Änderungen in der neuen Verordnung betreffen Anlagen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden und die mit festen Brennstoffen betrieben werden. Ab 01.01.2025 müssen die betroffenen Anlagen entweder nachgerüstet werden, um die Grenzwerte der Kaminofen-Verordnung einzuhalten – oder stillgelegt werden. Die neuen Grenzwerte liegen bei maximal 0,15 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgasluft und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgasluft.

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