Wie viel Energie verbraucht eigentlich Ihr Haus?
Viele kennen den Verbrauch ihres Autos, wissen aber nicht, wie viel Energie sie zum Beheizen ihrer Wohnung oder ihres Hauses benötigen. Das soll sich bald ändern: Verkäufer und Vermieter von Immobilien brauchen ab 01. Juli 2008 einen Energieausweis (www.dena-energieausweis.de). Dieses Dokument informiert darüber, wie hoch in etwa die Kosten für Heizung und Warmwasser sein werden. Das gibt Käufern oder Mietern von Immobilien in Zukunft die Möglichkeit, verschiedene Wohnobjekte miteinander zu vergleichen.

Für wen wird der neue Ausweis Pflicht?
Für Neubauten ist der Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) schon seit 2002 Pflicht. Für bereits bestehende Häuser oder Wohnungen wird der Ausweis schrittweise ab dem 1. Juli 2008 bindend – doch erst bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf. Wird ein Haus oder eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, benötigt man auch keinen Energieausweis. Die aktuellen Bekanntmachungen zur EnEV finden sich auf der Homepage des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung unter www.bbr.bund.de.

 

Was unterscheidet den verbrauchs- vom bedarfsbasierten Ausweis?
Es gibt einen verbrauchs- und einen bedarfsbasierten Ausweis. Der verbrauchsbasierte Ausweis stützt sich auf den Energieverbrauch der Vorbewohner und wird auf Basis von mindestens drei aufeinander folgenden Heizkostenabrechnungen berechnet. Der bedarfsorientierte Ausweis orientiert sich an der Haustechnik und den baulichen Eigenschaften wie Bausubstanz oder Dämmung. Er erlaubt einen Vergleich zwischen verschiedenen Gebäuden, unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Zusätzlich werden hier konkrete Vorschläge zur energetischen Sanierung oder Modernisierung gemacht

 

Wer stellt ihn aus?
Der Energieausweis darf nur von zugelassenen, zertifizierten Fachleuten ausgestellt werden, das können zum Beispiel Innenarchitekten, Handwerker oder Techniker sein, die fachliche Zusatzqualifikation erfüllen. Aber auch erfahrene Energieberater sind berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen Energieausweise auszustellen. In der Datenbank der Deutschen Energieagentur (dena) ( www.dena.de ) beispielsweise sind derzeit über 21.000 qualifizierte Fachkräfte registriert, die einen gesetzlichen Energieausweis erstellen können.

 

Was kostet der Energieausweis?
Die Kosten ( www.agentur-energieberatung.de/energieausweis.html/ ) richten sich danach, ob es sich um einen bedarfsbasierten oder einen verbrauchsbasierten Energieausweis handelt und hängt von der Anzahl der Wohneinheiten eines Gebäudes ab. Der Energieausweis nach EnEV gilt zehn Jahre und für alle Wohnungen eines Hauses.

 

Weiterführende Links zur EnEV und zum Energieausweis:

www.bmvbs.de
www.energie-fuer-morgen.de

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